Wir bitten alle Logisgeber von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und Ferienhäusern die Logiernächteabrechnung für das Jahr 2025 bis spätestens 31. Januar 2026 an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Das entsprechende Formular kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder direkt auf der Homepage unter Onlineschalter/Formulare/Meldeformular Logiernächte heruntergeladen werden.

Gemäss Art. 2 des Kurtaxengesetzes der Gemeinde Jenaz wird für jeden übernachtenden Gast eine Kurtaxe erhoben. Gast im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, welche gegen Entgelt in der Gemeinde übernachtet.

Gemäss Art. 5 können Eigentümer und Dauermieter von Ferienhäusern und Ferienwohnungen, die gemäss Gesetz der Kurtaxenpflicht unterliegen, auf Gesuch hin für sich und ihre Familie die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale entrichten.

 

Jenaz, 23. Januar 2026                                     Die Gemeindeverwaltung