Aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen und der aussergewöhnlichen Trockenheit erliess das Amt für Wald und Naturgefahren in mehreren Regionen Graubündens ein absolutes Feuerverbot im Freien, welches auch für die Gemeinde Jenaz gilt.

Ein absolutes Feuerverbot bedeutet, dass sämtliche Feueraktivitäten im Freien verboten sind. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen.

Grillieren innerhalb der Bauzone auf Gas- oder Elektrogrill ist auf eigene Verantwortung erlaubt. Es ist zu beachten, dass der Abstand zum Boden mindestens 0.50 Meter betragen muss, damit eine Wärmerückstrahlung keine Einwirkungen hat.

Nähere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde www.jenaz.ch unter News/Absolutes Feuerverbot abrufbar.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

Jenaz, 14. August 2026                                                    Der Gemeindevorstand