Aufgrund der anhaltenden hochsommerlichen Temperaturen und der aussergewöhnlichen Trockenheit erlässt das Amt für Wald und Naturgefahren in mehreren Regionen Graubündens ein absolutes Feuerverbot im Freien.

 Das absolute Feuerverbot gilt für die Region Prättigau seit Freitag, 26. Juni 2026, 12:00 Uhr. Ein absolutes Feuerverbot bedeutet, dass sämtliche Feueraktivitäten im Freien verboten sind. Davon ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen.

Grillieren innerhalb der Bauzone auf Gas-/Elektro-/Holzgrill ist auf eigene Verantwortung erlaubt. Es ist zu beachten, dass der Abstand zum Boden mindestens 0.50 Meter betragen muss, damit eine Wärmerückstrahlung keine Einwirkungen hat.

Nähere Informationen sind auf der Homepage der Gemeinde www.jenaz.ch unter News/Absolutes Feuerverbot abrufbar.

Besten Dank für Ihr Verständnis.

 

Jenaz, 3. Juli 2026                                          Der Gemeindevorstand