Im Januar 2026 werden die provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2025 in Rechnung gestellt. Basis dafür bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2024.

Haben sich nun die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2025 gegenüber der Steuerperiode 2024 stark verändert, kann beim Steueramt Jenaz eine Anpassung der provisorischen Steuerfaktoren 2025 beantragt werden.

Bei schriftlichen Gesuchen per E-Mail oder in Briefform sind zwingend das voraussichtliche steuerbare Einkommen 2025 und das voraussichtliche steuerbare Vermögen per 31. Dezember 2025 mitzuteilen.

Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden.

 

Jenaz, 28. November 2025                                          Das Gemeindesteueramt