Gestützt auf das Feuerwehrgesetz der Gemeinde Jenaz hat der Gemeindevorstand diejenigen Personen bestimmt, welche im Jahr 2026 aktiven Feuerwehrdienst zu leisten haben und dem Feuerwehrkorps angehören sollen. Diesen Personen ist mittlerweile ein persönliches Aufgebot zugestellt worden. Alle übrigen dienstpflichtigen Personen der Jahrgänge 1981 bis 2005, welche kein Aufgebot erhalten haben, sind im Jahr 2026 ersatzpflichtig. Gegen den Einteilungsentscheid kann innert 10 Tagen seit Publikation beim Gemeindevorstand Jenaz, Feldweg 19, 7233 Jenaz schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden.

Die Ersatzabgabe für das Jahr 2026 beträgt CHF 200.00.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

 

Jenaz, 21. November 2025                                        Der Gemeindevorstand