Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung beantragen. Die Anmeldungen können direkt online unter www.sva.gr.ch erfasst werden. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2025 nicht bis am 31. Dezember 2025 eingereicht wird.

Die wichtigsten Informationen, ein Online-Rechner, die gesetzlichen Grundlagen, Wegleitung und Antragsformular sind auf der Homepage www.sva.gr.ch zu finden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an die AHV-Zweigstelle der Gemeinde oder an die Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden, Telefon 081 257 42 10.

 

Jenaz, 28. November 2025                                          Die AHV-Zweigstelle