Einreichung Steuererklärung 2025 in Papierform

Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2025 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen in der Reihenfolge der Angaben in der Steuererklärung; ohne Bostitch, Büroklammern und ungebunden) an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:

Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum I/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Wir empfehlen Ihnen, von der eingereichten Steuererklärung inkl. Beilagen für Ihre Akten eine Kopie zu erstellen, da die Unterlagen nach der Verarbeitung (Scanning) vernichtet werden.

 

Elektronische Einreichung Steuererklärung 2025

Die neue Version der Deklarationssoftware (SofTax GR 2025 NP) steht auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden zum Download zur Verfügung. Sämtliche Beilagen der Steuererklärung können auch direkt mit SofTax eingereicht werden.

Wir bitten Sie, die Beilagen der korrekten Position bzw. in der Reihenfolge der Angaben innerhalb der Steuererklärung anzuhängen.

Mit wenigen Mausklicks kann dann die Steuererklärung samt Beilagen elektronisch übermittelt werden.

Hinweis: Bis anhin musste eine unterzeichnete Quittung in Papierform beim Verarbeitungszentrum in Chur eingereicht werden. Ab der Steuerperiode 2021 kann die Steuererklärung ohne Unterzeichnung elektronisch eingereicht werden.

Für die elektronische Übermittlung der Steuererklärung 2025 wird ein Passcode benötigt, welcher auf den Steuererklärungsdokumenten aufgedruckt ist.

Bei allfälligen Fragen zur elektronischen Einreichung der Steuererklärung 2025 können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: softax@stv.gr.ch) wenden.

 

Nichtzustellung eines Steuererklärungsformulars

Die Nichtzustellung eines Steuererklärungsformulars entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einreichung der Steuererklärung binnen der gesetzlichen Fristen (Art. 127 StG). Wer keine Formulare erhalten hat, kann die entsprechenden Unterlagen beim Gemeindesteueramt Jenaz oder bei der Kantonalen Steuerverwaltung in Chur jederzeit anfordern.

 

 Fristverlängerungsgesuche (Fristerstreckung)

Fristverlängerungsgesuche werden zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt. Sie sind vor der Einreichefrist wie folgt zu stellen:

  • online: stv.gr.ch (Fristerstreckung)
  • per E-Mail: cantieni@jenaz.ch
  • per Post: Steueramt Jenaz, Feldweg 19, 7233 Jenaz

 

Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:

persönliche Versichertennummer (AVHN13-Nummer: 756. …)

Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde

Gewünschte Frist zur Einreichung

 

Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis am 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.

 

Zahlungstermin Gemeindesteuern 2025

Die provisorischen Gemeindesteuern 2025 sind per 30.04.2026 zur Zahlung fällig. Es besteht die Möglichkeit, die Gemeindesteuern in 2 Raten zu begleichen:

  1. Rate 31.03.2026 / 2. Rate 31.05.2026

 

Ratenzahlung Gemeindesteuern 2025

Für Ratenzahlungen muss ein schriftliches Gesuch per Post (Steueramt Jenaz, Feldweg 19, 7233 Jenaz) oder per E-Mail (verwaltung@jenaz.ch) eingereicht werden. Folgende Angaben sind zwingend notwendig:

  • Vollständige Registernummer
  • Name, Vorname und Adresse
  • gewünschten Anzahl Raten
  • Begründung

Telefonische Gesuche können nicht bearbeitet werden. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (www.stv.gr.ch) zu finden.

 

 Steuerveranlagungen

Aufgrund der Einführung des neuen Veranlagungsprogramms im letzten Jahr kam und kommt es nach wie vor zu Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2025 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.

 

Für nähere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Jenaz, 6. März 2026                                                     Das Steueramt