Sobald mit der Möglichkeit eines Einsatzes des Schneeräumungsdienstes gerechnet werden muss, sind die Fahrzeuge von den öffentlichen Strassen zu entfernen, damit die Strassen ohne Behinderung vom Schnee geräumt werden können.

Auf öffentlichen Plätzen parkierte Autos sind so bald als möglich so umzustellen, damit auch diese Plätze vom Schnee geräumt werden können. Für das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund ist zudem eine Bewilligung notwendig. Für allfällige Beschädigungen an stehengelassenen Fahrzeugen wird von der Gemeinde jede Haftung abgelehnt.

 

Jenaz, 5. Dezember 2025                                             Der Gemeindevorstand