Im Hinblick auf den bevorstehenden Jahresabschluss ersuchen wir alle Kommissionsmitglieder, Privatpersonen und Firmen, ihre Guthaben gegenüber der Gemeinde Jenaz bis spätestens am 12. Dezember 2025 in Rechnung zu stellen. Später eingehende Guthaben können erst im kommenden Jahr ausbezahlt werden.

 

Jenaz, 28. November 2025                                          Die Gemeindeverwaltung