Gemäss Art. 8 der Verordnung zum Gesetz zur Benützung der gemeindeeigenen Liegenschaften der Gemeinde Jenaz sind Gesuche für die Dauerbenützung der Mehrzweckhalle (MZH), der Schulanlagen und des Verwaltungsgebäudes jährlich bis spätestens am 31. Mai einzureichen.

Sämtliche Gesuchsteller (bisherige und neue) bitten wir, das Gesuch für Dauerbenützung für das Schuljahr 2026/2027 inkl. Beilagen termingerecht bis 31. Mai 2026 an den Gemeindevorstand Jenaz, Feldweg 19, 7233 Jenaz einzureichen. Gesuche nach dieser Frist werden nur bewilligt, falls es die Belegung zulässt.

Das Gesuchsformular kann unter www.jenaz.ch/onlineschalter/formulare heruntergeladen werden.

Für Ihre Kenntnisnahme danken wir Ihnen bestens.

 

Jenaz, 15. Mai 2026                                                     Die Gemeindeverwaltung