Gemäss Verordnung des Bundesamtes für Statistik sind die leerstehenden Wohnungen mit Stichdatum vom 1. Juni 2025 zu erfassen.

Wir ersuchen deshalb die Liegenschaftseigentümer, uns allfällige leerstehende Wohnungen oder Häuser bis spätestens 29. Mai 2026 zu melden, schriftlich, per Mail verwaltung@jenaz.ch oder telefonisch (Telefon 081 / 332 15 10).

Dies hat zudem den Vorteil, dass wir Anfragen von Wohnungssuchenden umfassender beantworten können. Wir empfehlen den Vermietern von Wohnungen und Häusern deshalb, uns leerstehende Wohnungen und Häuser auch während dem Jahr zu melden, damit wir entsprechende Anfragen beantworten können.

 

Besten Dank für Ihre Bemühungen.

 

Jenaz, 15. Mai 2026                                                     Gemeindeverwaltung Jenaz