Die Bepflanzungen entlang von öffentlichen Strassen und Trottoirs müssen so gehalten werden, dass keine Nachteile und Gefahren für die Strassenbenützer entstehen.

Wir bitten deshalb die Grundeigentümer dringend, ihre Hecken, Büsche und Bäume entlang von Strassen auf die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden. Hecken und Büsche, welche die Sicht bei Strasseneinfahrten behindern, sind so zurückzuschneiden, dass die Sicht ermöglicht und damit das Gefahrenpotential vermindert wird.

Wir bitten Sie, diese Arbeiten bis spätestens 12. Dezember 2025 auszuführen.

Nach diesem Datum werden die Arbeiten auf Kosten der Liegenschaftsbesitzer von der Gemeinde ausgeführt.

Jenaz, 28. November 2025                                          Die Gemeindeverwaltung