Die Bepflanzungen entlang von öffentlichen Strassen und Trottoirs müssen so gehalten werden, dass keine Nachteile und Gefahren für die Strassenbenützer entstehen.

Wir bitten deshalb die Grundeigentümer dringend, ihre Hecken, Büsche und Bäume entlang von Strassen auf die Eigentumsgrenze zurückzuschneiden. Hecken und Büsche, welche die Sicht bei Strasseneinfahrten behindern, sind so zurückzuschneiden, dass die Sicht ermöglicht und damit das Gefahrenpotential vermindert wird.

Wir bitten Sie, diese Arbeiten bis spätestens 30. November 2026 auszuführen.

Nach diesem Datum werden die Arbeiten auf Kosten der Liegenschaftsbesitzer von der Gemeinde ausgeführt.

Jenaz, 23. Oktober 2026                                              Die Gemeindeverwaltung