Einreichung der Steuererklärungen 2021
Bitte beachten Sie, dass die Steuererklärungen seit der Steuerperiode 2016 zentral bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur eingescannt und für die Weiterbearbeitung aufbereitet werden.
Seit der Steuerperiode 2016 sind die Steuererklärungen nicht mehr beim Gemeindesteueramt Jenaz, sondern direkt bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden in Chur einzureichen.
Wir bitten Sie daher, die ausgefüllten Steuererklärungen 2021 (Hauptformular, Hilfsformulare und sämtliche Beilagen) unbedingt an folgende Adresse zu senden bzw. einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung Graubünden
Verarbeitungszentrum 1 / KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2021
Personen mit Wohnsitz in Graubünden können ihre Steuererklärung 2021 auch elektronisch übermitteln. Es steht die neue Version der Deklarationssoftware „SofTax GR 2021 NP“ als Download auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung zur Verfügung (https://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/dfg/stv/steuererklaerung/einkommens_und_vermoegenssteuer/Seiten/deklarationssoftware.aspx), welche für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden die Möglichkeit bietet, die Steuererklärung 2021 elektronisch auszufüllen und zu übermitteln.
Die Steuererklärung wird wie bisher am PC oder Mac ausgefüllt. Es besteht die Möglichkeit, Beilagen der Steuererklärung anzuhängen und mit wenigen Mausklicks zusammen mit der Steuererklärung elektronisch zu übermitteln.
Weil die Steuererklärung 2021 immer noch unterschrieben werden muss und dazu eine Lösung in elektronischer Form noch fehlt, müssen Sie die Einreichequittung ausdrucken, unterzeichnen und zusammen mit den Beilagen (falls Sie diese nicht bereits elektronisch übermittelt haben, siehe oben) der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (Einreicheadresse siehe oben) senden.
Für die elektronische Übermittlung einer Steuererklärung 2021 wird ein Passcode benötigt, welcher auf den Steuererklärungsdokumenten aufgedruckt ist.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2021 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Fristverlängerungen
Bedingt durch den zentralen Eingang der Steuererklärungen ergibt sich, dass die Fristverlängerungsgesuche zentral in Chur durch das Steuerkommissariat behandelt werden. Fristverlängerungsgesuche sind daher seit Steuerperiode 2016 wie folgt einzureichen:
- Online: stv.gr.ch
- E-Mail: fristgesuche@stv.gr.ch
- Post: Kantonale Steuerverwaltung Graubünden, Fristgesuche/KO, Steinbruchstrasse 18, 7001 Chur (Telefon 081 257 34 93)
Folgende Angaben sind dabei unerlässlich:
- Vollständige Registernummer (inkl. Gemeindenummer)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
Für Steuerpflichtige mit Einreichefrist 31. März wird eine maximale Frist bis 30. September gewährt. Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar.
Ratenzahlung Gemeindesteuern 2021
Gesuche um mehr als zwei Teilzahlungen der Gemeindesteuern 2021 müssen in schriftlicher Form an das Steueramt Jenaz gestellt werden mit Angabe der gewünschten Anzahl Raten.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme.
Jenaz, 21. Januar 2022 Das Gemeindesteueramt