Per 1. Juli 2021 ist eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in Kraft getreten. Deshalb entlässt der Gesetzgeber die Gemeinden per 01.07.2021 aus dem Vollzug der Arbeitslosenversicherung. Eine wesentliche Neuerung ist die Möglichkeit für Stellensuchende bzw. Arbeitslose, sich direkt online zur Arbeitsvermittlung anzumelden. Für Stellensuchende bzw. Arbeitslose bedeutet dies folgendes:
- Wer sich persönlich zur Arbeitsvermittlung anmelden möchte, hat weiterhin die Möglichkeit dazu. Muss dies aber neu direkt beim örtlich zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) machen.
- Neu kann sich die stellensuchende bzw. arbeitslose Person auch online auf www. arbeit.swiss.ch zur Arbeitsvermittlung anmelden. Eine Anleitung dazu finden Sie direkt auf der Homepage.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige RAV (RAV Davos, Talstrasse 2A, 7270 Davos-Platz, Mail: info.ravdavos@kiga.gr.ch) oder an die Hotline (Tel. 081 257 30 84).
Für Ihre Kenntnisnahme danken wir Ihnen bestens.
Jenaz, 16. Juli 2021 Die Gemeindeverwaltung