Friedhof

Vorgehen im Todesfall:

 

Todesfall zu Hause:

  • Hausarzt oder Prättidoc, Tel. 0848 081 081 benachrichtigen. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die Sie für die Todesfallmeldung benötigen.
  • Mögliche Bestattungsinstitutionen:
    – Anna Blaser, Klosters, Tel. 081 420 26 67
    – Ackermann, Malans, Tel. 0844 08 44 01
    – Hans Hartmann, Küblis, Handy 079 681 56 65
  • Der Todesfall ist spätestens am folgenden Arbeitstag persönlich durch einen Angehörigen oder Bekannten auf der Gemeinde des Sterbeortes zu melden (an Feiertagswochenenden Tel. 079 501 08 49, Yvonne Hartmann).
  • Benötigte Unterlagen: Ärztlicher Todesschein

Todesfall in Spital oder Heim:

  • Die Todesmeldung erfolgt durch die Institution an das zuständige Zivilstandsamt
  • Stirbt jemand durch einen Unfall oder durch Suizid, muss die Polizei zugezogen werden. Diese ordnet möglicherweise weitere rechtsmedizinische Abklärungen an.
  • Der Todesfall ist spätestens am folgenden Arbeitstag der Gemeindeverwaltung persönlich oder telefonisch zu melden (an Feiertagswochenenden Tel. 079 501 08 49, Yvonne Hartmann).


Aufbahrung

Es besteht die Möglichkeit, die verstorbene Person zu Hause zu behalten oder im Alters- und Pflegeheim Jenaz den Raum der Stille zu benutzen.


Bestattung und Trauerfeier

Der Ablauf richtet sich nach den Gebräuchen der jeweiligen Glaubensgemeinschaft und mit Absprache der Ortskirchgemeinde.

Gestaltung und Leitung

  • Für die kirchliche Trauerfeier nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt Jenaz auf (Tel. 081 332 16 49).
  • Den Termin für die Abdankung/Trauerfeier legen die Angehörigen mit dem Pfarrer fest, wobei die Gemeinde für die Grabvorbereitung zu kontaktieren ist. Die Trauerfeiern finden in Jenaz in der Regel um 13:30 Uhr auf dem Friedhof statt. Bestattungen an Sonn- und Feiertagen sind nicht gestattet.
  • Ist eine verstorbene Person aus der Kirche ausgetreten, hätte sie wahrscheinlich auch auf eine kirchliche Feier verzichtet. Sind die Angehörigen Mitglied einer Kirche, kann mit dem Pfarrer nach einer passenden Lösung gesucht werden.
  • Die Todesanzeige ist freiwillig und wird von den Angehörigen/Bekannten aufgegeben

Erd- und Urnenbestattung

  • Abgang von zu Hause und Abgang vom Sääli oder direkt bei der Kirche.
  • Unsere Kirchenglocken beginnen für die Beerdigung auf Grund eines alten Gesetzes stets um 13:15 Uhr zu läuten.
  • Zu diesem Zeitpunkt setzt sich der Trauerzug an folgenden Örtlichkeiten in Bewegung:
    Siehe Schemaplan und Bestattungs- und Friedhofsverordnung
  • Sargträger (4 Personen) müssen selbst organisiert werden.
  • Bei Erdbestattung muss ein Fuhrmann mit Pferd selbst organisiert werden. Die Gemeinde stellt lediglich auf Bestellung den Transportwagen beim Werkhof bereit.
  • Mögliche Fuhrmänner wären:
    Christian Flütsch-Buchmann, Klosters, Tel. 081 422 16 53

Sargschmuck / Blumen

Sarg- und Urnenschmuck, Kränze und Blumen können Sie in jeder privaten Gärtnerei bestellen und auf den Friedhof bringen lassen.

Schalteröffnungszeiten:

Montag und Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr
Mittwoch von 15.00 bis 19.00 Uhr
Räumlichkeiten Gemeinde mieten

Gemeinde Jenaz

Feldweg 19
7233 Jenaz

Tel. 081 / 332 15 10
verwaltung@jenaz.ch
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